Energetisch Sanieren mit Krediten oder Zuschüssen der KfW - Bankengruppe
Sie wohnen in einem Haus aus der Zeit vor 1995 oder Sie haben gerade ein altes Haus gekauft, das dringend saniert werden müsste?
Komplettsanierung:
Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein.
Einzelmaßnahmen:
Nicht immer ist es wirtschaftlich vertretbar, eine Komplettsanierung in Angriff zu nehmen. Auch einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie Heizungsaustausch, Dachdämmung oder ein paar neue Fenster, können sinnvoll sein.
Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein.
Ich bin
- gem. §21 EnEV für Energieausweise für alle bestehenden Wohn-und Nichtwohngebäude ausstellungsberechtigt,
- vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Gebäude-Energieberater zugelassen,
Damit bin ich gem. den Richtlinien der KfW-Förderbank im Antragsverfahren als Sachverständiger
nachweisberechtigt .
Einen Sachverständigennachweis brauchen Sie für die KfW-Programme:
Nr. 430 - Zuschussvariante für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen(-pakete)
Nr. 151 - Kreditvariante zur Sanierung zum Effizienzhaus
Nr. 152 - Kreditvariante für Einzelmaßnahmen(-pakete)
Nr. 153 - Kreditvariante zum Neubau eines Effizienzhauses
Diese Regelung gilt seit 01.03.2011.
Der Sachverständige prüft für die Bestätigung:
- Die Angemessenheit der Maßnahmen,
- die Übereinstimmung mit den Richtlinien,
- die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen,
- die fachliche Wahrung sonstiger Interessen (Bauphysik, Regeln der Technik, EnEV).
Die Bestätigung verlangt nach den Richtlinien der KfW immer eine Untersuchung des gesamten Gebäudes. Dies gilt auch für Einzelmaßnahmen(-pakete).
Die Bestätigung erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt 1: Bestätigung im Förderantrag (vor Durchführung der Maßnahmen)
- Schritt 2: Im Verwendungsnachweis (nach Durchführung der Maßnahmen)