Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des        Auftragnehmers, die im Rahmen des Auftragszu erbringen sind und ausschließlich; entgegenstehende         oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrerGeltung         wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Die der Leistung zu Grunde liegenden Angaben beruhen auf den von dritter Seite bzw. auf den vom       Auftraggeber erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird durch den Auftragnehmer nicht übernommen.

1.3 Mit dem Einholen eines Angebotes bzw. mit der Bestellung/Beauftragung der Leistung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungenan.

1.4 Der Gegenstand der Beauftragung richtet sich nach dem Vertrag, der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen wird. Dieser hat beivon diesen Allgemeinen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang.

1.5 Die Umsetzung der vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags ermittelten Ergebnisse, insbesondere Bau, Betrieb, Wartung, Instandhaltung undFinanzierung von Maßnahmen und Anlagen, obliegt einzig dem Auftraggeber. Die Umsetzung ist nicht Vertragsbestandteil und hat keinen Einfluss aufdie Honorierung. Der Auftraggeber schließt Verträge mit Lieferanten und/oder sonstigen Dienstleistern über die Umsetzung von diesen Ergebnissen ineigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

2.1 Art und Weise der Auftragsdurchführung stehen im Ermessen des Auftragnehmers.2.2 Untersuchungen und Messungen richten sich nach den einschlägigen Richtlinien. Soweit geeignet ist es dem Auftragnehmer gestattet, sach- undinteressengerechte Annahmen zu treffen und diese zur Grundlage von Berechnungen, Vorschlägen und Berichten zu machen.

2.3 Soweit der Auftragnehmer kostenlose Leistungen anbietet, hat der Auftraggeber auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Auftragnehmerkann solche, bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Leistungen jederzeit einstellen, ändern oder kostenpflichtig anbieten. Hieraus ergibt sichfür den Auftraggeber kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

3.Allgemeine Rechte und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber benennt bei Abschluss des Vertrages alle Rahmenbedingungen, die für die Auftragsdurchführung wesentlich sind und informiertden Auftragnehmer bis zum Abschluss der vereinbarten Leistung unmittelbar über relevante Tatsachen. Der Auftraggeber erteilt alle zur Durchführungdes Auftrags benötigten Informationen und übergibt auch die entsprechenden Unterlagen. Dies sind insbesondere die Abrechnungen der Energieversorgerund –träger, aus denen Bezugsmengen und Preise hervorgehen.

3.2 Die Rahmenbedingungen unter vorstehender Nr. 1 und die Feststellungen der zu Beginn der Vertragsdurchführung vorgenommenen Ist-Zustandsanalyse werden in Absprache mit dem Auftraggeber zur Vertragsgrundlage erklärt. Diese sind zugleich Basis für alle Berechnungen, Analysenund ggf. Anfragen an Hersteller und Dienstleister. Grundsätzlich werden die Energiepreise aus Rechnungen oder Angeboten zum Zeitpunkt des Abschlussesdes Vertrages sowie die Mengen in der Regel der letzten 12 Monate vor Vertragsschluss bzw. des Vorjahres als Bestandteil der Ist-Zustandsanalyse vereinbart. Der Auftraggeber gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Daten. Er haftet ebenfalls für fehlerhafte Berechnungenund Bescheinigungen, welche auf etwaigen falschen Angaben durch den Auftraggeber beruhen. Dieses gilt insbesondere für die Ausstellungvon Energieausweisen oder sonstigen Bescheinigungen oder Nachweisen.

3.3 Ist der Auftraggeber nicht bereit, die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten und Unterlagen vorzulegen bzw. verweigert er den Zugangzu den zu begutachtenden Objekten bzw. Teilen davon, hat er dies dem Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Dieser beurteilt dann, ob die Auftragsdurchführung trotzdem möglich ist. Erscheint dies nicht mehr möglich, kann der Auftragnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einerFrist kündigen. Dem Auftragnehmer steht dann wahlweise ein pauschalierter Schadensersatzanspruch zu, der der Auftragssumme entspricht, oder eineEntschädigung nach Aufwand. Ersatzansprüche für weitere Schäden bleiben unberührt. Das gleiche gilt, wenn der Auftrag nach Beginn der Tätigkeitaus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht mehr ausgeführt werden kann oder die Ausführung wesentlich gehemmt wird.

4. Daten, Geheimhaltung und Einbeziehung Dritter

4.1 Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen internen Informationen auch nach Auftragsendeverpflichtet. Ebenso wird der Auftragnehmer seine Mitarbeiter hierzu verpflichten. Der Auftragnehmer schützt die Unterlagen vor dem Zugriff Unbefugterund wird sie auf Verlangen des Auftraggebers nach Vertragsende zurückgeben.

4.2 Ausgenommen von der Geheimhaltung sind Informationen, die beispielsweise für Preisanfragen an Dienstleister, Hersteller oder Lieferanten gegebenwerden müssen.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bearbeitung und Abrechnung des Auftrags ganz oder teilweise sorgfältig ausgewählten Fachunternehmen zuübertragen.

5. Preise

5.1 Auftraggeber und Auftragnehmer verzichten auf die Ausweisung der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG. Der Auftragnehmer behält sich Korrekturenvon Druckfehlern und anderen Irrtümern vor.

5.2 Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge werden fällig bei Erhalt der Rechnung. Die Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge hatinnerhalb von sieben Werktagen ab Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zu erfolgen. Sollten andere Konditionen vereinbart werden, bedarf dies derSchriftform.

5.3 Zu Aufrechnungen oder der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungrechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden ist.

6. Dauer

6.1 Erkennt der Auftragnehmer, dass der vereinbarte Untersuchungszeitraum aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind oder in dessenRisikobereich fallen, überschritten wird, so hat er dies dem Auftraggeber unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen. Durch diese Mitteilung wirddie Dauer um den Zeitraum der Verzögerung verlängert.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers und seiner Beauftragten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehendnichts anderes geregelt ist.

7.2 Der Auftragnehmer haftet außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nur für Sach- und unmittelbare Vermögensschäden bis max. 20.000,--€ undnur dann, wenn dies auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

7.3 Die Abrufung / Inanspruchnahme insbesondere von Fördergeldern und zinsvergünstigten Darlehen erfolgt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers.Eine Haftung für resultierende Schäden in Verbindung mit Leistungen Dritter, wie z.B. die Nichtgewährung oder Rückruf von Darlehen oder Zinsvergünstigungenwird vom Auftraggeber ausdrücklich nicht übernommen.

7.4 Soweit für den Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften eine Pflicht zur Gewährleistung besteht, hat er das Recht zur Nachbesserung.Erst nach zweimaliger Nachbesserung innerhalb angemessener Frist kann der Auftraggeber etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen.

7.5 Die Haftung gegenüber Dritten ist auf den Umfang der Haftung gegenüber dem Auftraggeber beschränkt.