Energetisch Sanieren mit Krediten der KfW oder Zuschüssen des BAFA
 

Sie wohnen in einem Haus aus der Zeit vor 1995 oder Sie haben gerade ein altes Haus gekauft, das dringend saniert werden müsste?

 

Komplettsanierung:

Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein

 

Lohnender Sanierungscheck im Eigenheim

Für die energetische Komplettsanierung können Sie mit attraktiven Förderkrediten oder mit einem Zuschuss rechnen. Ihr Haus muss nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses sein.

Ich bin

  • gem. §21 EnEV  für Energieausweise für alle bestehenden Wohngebäude ausstellungsberechtigt,
  • vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Gebäude-Energieberater zugelassen,

Damit bin ich gem. den Richtlinien der KfW-Förderbank im Antragsverfahren als Sachverständiger nachweisberechtigt .

Einen Sachverständigennachweis brauchen Sie für die KfW (Kredit) und für das BAFA (Zuschuss)

 

BAFA - Zuschuss Einzelmaßnahmen (ausser Heizungstausch)

Nr. 261 - Kreditvariante zur Sanierung zum Effizienzhaus

Nr. 261 - Kreditvariante zum Neubau eines Effizienzhauses

Der Sachverständige prüft für die Bestätigung:

  • Die Angemessenheit der Maßnahmen,
  • die Übereinstimmung mit den Richtlinien,
  • die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen,
  • die fachliche Wahrung sonstiger Interessen (Bauphysik, Regeln der Technik, EnEV).

Die Bestätigung verlangt nach den Richtlinien der KfW immer eine Untersuchung des gesamten Gebäudes. 

Die Bestätigung erfolgt in zwei Schritten:

  • Schritt 1: Bestätigung im Förderantrag (vor Durchführung der Maßnahmen)
  • Schritt 2: Im Verwendungsnachweis (nach Durchführung der Maßnahmen)