Energiebedarfsausweis
Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Inhalte des Bedarfssausweises
Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist.
Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die
Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen
außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel
Energie für das Gebäude bei
durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen.
Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard deutschlandweit derselbe ist.
Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potenziale an, die ein Gebäude zum
Energiesparen in sich birgt.
Zeitlicher Rahmen
Im Wohnungsbau wird für Neubauten und bei erweiterten Umbaumaßnahmen wie An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine fachliche Berechnung des Energiebedarfs des
gesamten Gebäudes erfolgt, bereits
seit dem Jahr 2002 ein Energiebedarfsausweis verlangt.
Für Altbauten erfolgt die Einführung des Energieausweises schrittweise ab Juli 2008 im Falle von Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Wohngebäude mit Baujahr 1965 und älter zur Pflicht, für Wohngebäude ab Baujahr 1966 gilt dies erst ab 1. Januar 2009.
Welcher Ausweis gebraucht wird, hängt mit Größe, Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie zusammen. 1977 erschien die erste bundeseinheitliche
Wärmeschutzverordnung (WSVO), die den Energiebedarf durch
Verbesserung der Dämmung und der Fenster eines Gebäudes bereits merklich sinken ließ. Deshalb werden Gebäude mit Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung anders
betrachtet als jüngere Gebäude.
Hier die Regelungen im Einzelnen:
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1977 und damit vor wirksam
werden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, benötigen einen
Bedarfsausweis. - Für Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens
den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben, besteht
Wahlfreiheitzwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. - Das gilt ebenso für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden
Wenn Sie die erforderliche Datenerfassung selber durchführen möchten, um mein Angebot des vergünstigsten Energieausweis wahrzunehmen, laden Sie bitte hier den entsprechenden Erfassungsbogen herunter und senden ihn mir ausgefüllt wieder zu (Original mit Unterschrift per Post)
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